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OEM Version

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OEM Version

Beitragvon *fallenangel am 25.04.2006, 21:26

Hallihallo!
Habe mal eine Frage. Es geht um eine OEM Version von Adobe Photoshop, die ich demletzt erworben habe. Auf der CD ist ganz klar aufgedruckt, dass es sich um Ware handelt, die nicht für den Einzelverkauf zugelassen ist. Ich habe mich jetzt mal schlau gemacht und gelesen, dass dies in einigen Fällen zulässig ist (z.B. bei Betriebssystemen) konnte aber nirgendwo Informationen zu diesem Programm finden... :roll:
Vielleicht weiß einer von euch mehr? Vielen Dank im Voraus für jede Information!!
Schöner Gruß*fallenangel
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 25.04.2006, 22:05

Ich denke, das betrifft eher den Händler, die die Software nicht von der zugehörogen Hardware trennen darf.

Auf eBay habe ich eine OEM-Version von Windows ersteigert; diese werden sehr oft angeboten und sie lassen sich problemlos auf anderer, nicht zum Lieferumfang gehörigen Hardware installieren.

Also, es berifft dich als Provatperson wahrscheinlich nicht, genau weiß ich das aber auch nicht...
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Beitragvon Makoto am 25.04.2006, 22:35

Hallo,
zu OEM Versionen einfach mal hier nachlesen: http://www.cybercourt.de/abstracts.php?A=95

MFG Makoto
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Beitragvon *fallenangel am 26.04.2006, 14:40

Hallo!
Vielen lieben Dank an euch, habt meine Frage beantwortet!
Schönen Gruß*fallenangel
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 26.04.2006, 14:43

In der aktuellen Ausgabe der Chip habe ich es betätigt bekommen: der Verkauf von an Hardware gekoppelter Software ist nur für Händler verbindlich, bei Provatverkäufen besteht keine Rechtsgrundlage.
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Beitragvon *fallenangel am 26.04.2006, 14:52

Was bedeutet denn Privatperson? Muss ein Händler erst eine Genehmigung einholen?
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 26.04.2006, 15:00

Händler, also jeder, der Computerzubehör gewerblich vertreibt, muss in einem Vertrag den Regeln zum Verkauf von OEM-Software zustimmen. Wenn du also Software, die zunächst als OEM-Produkt vorgesehen war, von Bekannten oder in eBay kaufst, gelten diese Bestimmungen nicht.
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Beitragvon *fallenangel am 26.04.2006, 15:14

Aha - das war nicht der Fall bei mir! Habe bei Amazon über einen Zwischenhändler bestellt. Habe daraufhin bei der Lieferantenbewertung, die man nachher immer abgeben soll, geschrieben, dass das Produkt nicht für den Einzelverkauf zugelassen ist und nun möhte der Händler, dass ich meine Bewertung wieder zurücknehme, mit dem Verweis auf folgendes Urteil:
www.bundesgerichtshof.de, Entscheidung vom 06.07.2000 - I ZR 244/97
Werde daraus leider nicht schlau, ob sich das nun auf jede Software bezieht, oder nur auf Betriebssysteme ???
*fallenangel
 
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 26.04.2006, 16:15

Das bezieht sich auf jede kommerzielle Software, also Programme/Betriebssysteme, für die du bezahlen musstest.
Hast du wenigstens eine Lizenz erhalten? Schau auch mal nach, ob auf der Rückseite des PCs ein Lizenzaufkleber (grün, mit Hologramm und Aktivierungsschlüssel) ist.
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Beitragvon *fallenangel am 26.04.2006, 21:56

Es geht um keinen PC. Es geht nur um die Software, die eigentlich nur in Paketen verkauft werden sollte und von der ich nun nicht sicher bin, ob man die auch so erwerben kann. Befürchte aber leider dass das BGH Urteil eher dafür spricht...
Schöner Gruß*fallenangel
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 26.04.2006, 21:59

Stimmt soweit, aber du kannst die Software ja auch privat erwerben.
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Beitragvon *fallenangel am 28.04.2006, 17:44

Ich glaube, wir reden irgendwie aneinander vorbei???
Meinst du, dass wenn ich die auch privat erwerben kann, sie dann mit Sicherheit auch von einem Zwischenhändler auf rechtem Weg erwerben kann?
*fallenangel
 
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 29.04.2006, 10:30

Das kommt drauf an, ob der Zweithändler ein privater oder ein gewerblicher Händler ist. Im ersten Falle braucht das keinen von beiden zu kümmern.
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Beitragvon DjSilverbell am 29.04.2006, 12:08

Und wenn man nun als Privathändler an der Software rumbastelt, damit sie auf anderen PC's läuft, dann ist es doch verboten oder irre ich mich da?
DjSilverbell
 
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 29.04.2006, 13:08

OEM-Software funktioniert in den meisten Fällen mit jeder Hardware. Der Sinn besteht darin, ein Programm im Verbund mit einem Gerät günstiger zu verkaufen.
Eine Manipulation der Software ist in den der Regel verboten (siehe Microsoft-EULA, "Dekompilation"). Mit Sicherheit gilt das auch für Privatleute.
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