Ich hoffe ich habe jetzt die richtige Rubrik gewählt... mal gucken.
Also mal wieder zum leidigen Thema "Copyright":
Dass viele Leute sich in eMule u.ä. illegale Software und Filme besorgen ist wohl allgemein bekannt. Allerdings gibt es ja auch legale Anwendungen für den Esel, zum Beispiel die "Sinnlos im Weltrall"-Folgen (für die, die's kennen).
Man kann sich aber ja auch Folgen, die mittels TV-Karte aus dem Fernsehen aufgenommen wurden runtersaugen. Irgendwelche Trickserien, Dokus und all so'n Kram. Ist das jetzt legal? Ich kann doch auch mit meinem Videorekorder aus dem TV etwas aufnehmen, und dann kopieren und weitergeben, solange ich daraus kein Kapital schlage, oder?
Bitte helft mir, die Frage lässt mich nicht los...
Gruß
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Leidiges Thema :-/
11 Beiträge • Seite 1 von 1
Copyright
Hallo
das ist leider ein Irrglauben, auch auf fdrnsehserien (leider) haben die Sender ein Copyright (schlließlich werden die weltweit vermarktet). Ein Saugen dieser Seien (auch wenn sie per TV-Karte) aufgenommen wurden udn deren verbreitung ist eine Verletzung des Urhebenrrechts.
Einziger Unterschied zu Hollywood ist wohl, daß die Fernsehanstalten dies im Moment nicht verfolgen (sie ahben ja schließlich regelmäßige und setigenden Einnahmen per GEZ, jedenfalls ist mr kein Prozeß TVSender versus Filesharer bekannt. Was aber nicht heißen soll das das legal ist oder nicht noch kommen kann.
Eine Aufnahme per eigenenr TV-Karte, Recorder, etc ist dagegen völlig legal.
Mfg
schwedenmann
Allerdings gibt es ja auch legale Anwendungen für den Esel, zum Beispiel die "Sinnlos im Weltrall"-Folgen (für die, die's kennen).
Man kann sich aber ja auch Folgen, die mittels TV-Karte aus dem Fernsehen aufgenommen wurden runtersaugen. Irgendwelche Trickserien, Dokus und all so'n Kram. Ist das jetzt legal? Ich kann doch auch mit meinem Videorekorder aus dem TV etwas aufnehmen, und dann kopieren und weitergeben, solange ich daraus kein Kapital schlage, oder?
das ist leider ein Irrglauben, auch auf fdrnsehserien (leider) haben die Sender ein Copyright (schlließlich werden die weltweit vermarktet). Ein Saugen dieser Seien (auch wenn sie per TV-Karte) aufgenommen wurden udn deren verbreitung ist eine Verletzung des Urhebenrrechts.
Einziger Unterschied zu Hollywood ist wohl, daß die Fernsehanstalten dies im Moment nicht verfolgen (sie ahben ja schließlich regelmäßige und setigenden Einnahmen per GEZ, jedenfalls ist mr kein Prozeß TVSender versus Filesharer bekannt. Was aber nicht heißen soll das das legal ist oder nicht noch kommen kann.
Eine Aufnahme per eigenenr TV-Karte, Recorder, etc ist dagegen völlig legal.
Mfg
schwedenmann
- schwedenmann
- Moderator
- Beiträge: 6932
- Registriert: 29.12.2003, 16:14
- Wohnort: 41844 Wegberg
Mit was für Strafen muss man denn rechnen, wenn man Lieder für den eigengebrauch durch diverse Downloadprogramme illegal runterläd?
Ich meine auch nicht große massen, sondern nur alle paar tage mal paar lieder
?
ps.: ich frage nur aus reiner interesse, weil die Tochter vom Sohn von einem Freund von meinem Vater soetwas ANGEBLICH macht.
Ich meine auch nicht große massen, sondern nur alle paar tage mal paar lieder
ps.: ich frage nur aus reiner interesse, weil die Tochter vom Sohn von einem Freund von meinem Vater soetwas ANGEBLICH macht.
- User des Jahres
- Beiträge: 20
- Registriert: 25.02.2006, 23:41
Strafen für download
Hallo
Ne wirklich schöne Verklausolierung für ne persönliche Anfrage, macht jedenfalls so den Eindruck.
Das Strafmaß ist nicht genau zu benennen, das Ganze wird zivilrechtlich also
Geldstarfe, bzw. genaugenomemn Schadenersatz udn entgangener Gewinn, + Anwalsgebühren , dann kommt man unter 1000 Euro nicht weg her 2-3000 Euro, wenn man das ganze nciht gewerbsmäßig macht, dann gibts auch ein Strafverfahren.
In Frankrcih wird derzeit an einem abgestuften Katalog gearbeitet,
wenige Downloads max 100 in einem best. zeitreaum 250 Euro, darüber 750 Euro und bei größeren mengen 2500-3000 Euro.
Mfg
schwedenmann
ps.: ich frage nur aus reiner interesse, weil die Tochter vom Sohn von einem Freund von meinem Vater soetwas ANGEBLICH macht.
Ne wirklich schöne Verklausolierung für ne persönliche Anfrage, macht jedenfalls so den Eindruck.
Das Strafmaß ist nicht genau zu benennen, das Ganze wird zivilrechtlich also
Geldstarfe, bzw. genaugenomemn Schadenersatz udn entgangener Gewinn, + Anwalsgebühren , dann kommt man unter 1000 Euro nicht weg her 2-3000 Euro, wenn man das ganze nciht gewerbsmäßig macht, dann gibts auch ein Strafverfahren.
In Frankrcih wird derzeit an einem abgestuften Katalog gearbeitet,
wenige Downloads max 100 in einem best. zeitreaum 250 Euro, darüber 750 Euro und bei größeren mengen 2500-3000 Euro.
Mfg
schwedenmann
- schwedenmann
- Moderator
- Beiträge: 6932
- Registriert: 29.12.2003, 16:14
- Wohnort: 41844 Wegberg
Hallo,
ihr redet immer nur dfavon, dass ihr für den eigenen Gebrauch herunterläd. Tatsächlich läd ihr aber in gleichem, wenn nicht sogar größerem Maße hoch. Während du ein Musikstück in Teilen (parts oder chunks) von verschiedenen Usern herunterlädst, bietest du diese auch für andere auf deinem Rechner an. Ist dir denn noch nie der gewaltige Upload aufgefallen, den du während des Saugens hast?
In dem Moment, wo du etwas lädst, wirst du selber zum Anbieter. Und das ist wohl ohne Zweifel strafbar.
Hört daher bitte auf nach jemandem zu suchen der euch auf die Schulter klopft und sagt: "Ist ja gar nicht so schlimm, was du da machst". Du beteidigst dich an einem Filesharing. Das bedeutet Tausche, und Tauschen ist auch Geben.
ihr redet immer nur dfavon, dass ihr für den eigenen Gebrauch herunterläd. Tatsächlich läd ihr aber in gleichem, wenn nicht sogar größerem Maße hoch. Während du ein Musikstück in Teilen (parts oder chunks) von verschiedenen Usern herunterlädst, bietest du diese auch für andere auf deinem Rechner an. Ist dir denn noch nie der gewaltige Upload aufgefallen, den du während des Saugens hast?
In dem Moment, wo du etwas lädst, wirst du selber zum Anbieter. Und das ist wohl ohne Zweifel strafbar.
Hört daher bitte auf nach jemandem zu suchen der euch auf die Schulter klopft und sagt: "Ist ja gar nicht so schlimm, was du da machst". Du beteidigst dich an einem Filesharing. Das bedeutet Tausche, und Tauschen ist auch Geben.
- GrayGhost
hi,
in normalen Emule Clients kann man das Uploaden nicht ausstellen.
es wird immer mind. das temp und das incoming verzeichniss geshared.
hab auchnoch nen intressanten Link zu dem Thema TV und Tauschboersen und den ganzen kram:
http://www.irights.info/index.php?id=84 und http://irights.info/index.php?id=379
LG
Int.
in normalen Emule Clients kann man das Uploaden nicht ausstellen.
es wird immer mind. das temp und das incoming verzeichniss geshared.
hab auchnoch nen intressanten Link zu dem Thema TV und Tauschboersen und den ganzen kram:
http://www.irights.info/index.php?id=84 und http://irights.info/index.php?id=379
LG
Int.
Zuletzt geändert von internaut am 26.02.2006, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.
- internaut
- Beiträge: 34
- Registriert: 23.02.2006, 22:53
- Wohnort: Berlin
Fernsehsendungen
Hallo
Das wage ich zu bezweifeln. Schließlich kannst du sehr viele Fernsehserien (Hollywood + Europ. Serien) auch komplett auf DVD kaufen. Das geschäft damit lassen die sich nciht kaputt machen.
Außerdem ist es ja nciht verboten eine privatkopie von einem Film zu machen, stellst du eine solche angefertigte Kopie 8Mitschnitt) in eine Sharebörse kommen bestimt mehr ls die zulässigen 7 erlaubten Kopien unter die Leute.
Fernsehserien in Tauschbörsen ist auch illegal, ist leider so, auch wenn man denken könnte, man kann sich ja die Filme per TV-Karte privat kopieen. Wenn dem so ist, dann muß man sich eben eine soclhe karte kaufen, dann ist es völlig legal, sogar wenn man die Werbung entfernt.
Mfg
schwedenmann
2. Darfst du aus dem Fernsehen aufgezeichnete Sendungen ohne weiteres tauschen. Aber nur solange du das Senderlogo nicht entfernst. Das war auch schon zu Zeiten von VHS kopien usw. so... Allerdings darfst du diese Aufzeichnungen nat. nicht verkaufen
Das wage ich zu bezweifeln. Schließlich kannst du sehr viele Fernsehserien (Hollywood + Europ. Serien) auch komplett auf DVD kaufen. Das geschäft damit lassen die sich nciht kaputt machen.
Außerdem ist es ja nciht verboten eine privatkopie von einem Film zu machen, stellst du eine solche angefertigte Kopie 8Mitschnitt) in eine Sharebörse kommen bestimt mehr ls die zulässigen 7 erlaubten Kopien unter die Leute.
Fernsehserien in Tauschbörsen ist auch illegal, ist leider so, auch wenn man denken könnte, man kann sich ja die Filme per TV-Karte privat kopieen. Wenn dem so ist, dann muß man sich eben eine soclhe karte kaufen, dann ist es völlig legal, sogar wenn man die Werbung entfernt.
Mfg
schwedenmann
- schwedenmann
- Moderator
- Beiträge: 6932
- Registriert: 29.12.2003, 16:14
- Wohnort: 41844 Wegberg
internaut hat geschrieben:hi,
in normalen Emule Clients kann man das Uploaden nicht ausstellen.
es wird immer mind. das temp und das incoming verzeichniss geshared.
ok, dabei hast du recht, dass ist bei den meisten programmen so. Man sollte aber die anderen Dateien nicht zum downloaden freigeben.
- User des Jahres
- Beiträge: 20
- Registriert: 25.02.2006, 23:41
11 Beiträge • Seite 1 von 1
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