darf ich das??

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darf ich das??

Beitragvon strategie_gamer am 30.05.2007, 19:34

hi leute

mal eine rechtliche frage:

ich habe bemerkt, das bei meiner "nfs carbon ; collector edition" ein kleiner sprung in der innenseite der cd ist!!
nun zu meiner frage!
darf ich fuer mich :!: eine sicherheitskopie erstellen oder nicht??? wenn ja, dann wird die cd aber sicher kopiergeschuetzt sein, oder? und das hilft mir dann ja auch nichts, weil der computer ja "kontrolliert" ob es die original cd ist!?!

will sie mir naemlich nicht nochmal kaufen!

oder gibt es vielleicht was, damit ich die cd wieder reparieren kann????

danke fuer eure antworten!
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Beitragvon [K-roman] am 30.05.2007, 20:20

schau mal im artikel eingang nach, da ist ein beitrag über copyright und sicherheitskopien.
einige publisher bieten es auch an die original cd + 10 € einzuschicken und man bekommt ne neue cd Oo die rechtlich sicherste variante.
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 30.05.2007, 22:10

Hallo,

solange du eine gültige Lizenz (oder bei Spielen konzentriert man sich erher auf einen CD-Key und einen gültigen Account) hast, darfst du für dich eine Privatkopie anlegen.
Normalerweise wird der Hersteller dir auch gegen Versandgebühr eine Ersatz-CD zuschicken.
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Privatkopie

Beitragvon schwedenmann am 30.05.2007, 23:00

Hallo

solange du eine gültige Lizenz (oder bei Spielen konzentriert man sich erher auf einen CD-Key und einen gültigen Account) hast, darfst du für dich eine Privatkopie anlegen.


Dies gilt nur, wenn die Cd nicht kopiergeschützt ist, was afaik bei 99,9% aller Spielecds der Fall.

Also bei Hersteller eine zweitcd besorgen, oder es darauf ankommen lasen, denn im Urheberrecht gibts eienn Paragraphe, das eine privatkopir erlaubt ist, wenn dies für das Spiel, etc. umumgänglich ist.
Nur hat es noch kein Urteil zu diesem Paragraphen und dem kopierschutzparagraphen gegeben, wäre interessant.


mfg
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 31.05.2007, 02:25

Stimmt ja, das Umgehen eines Kopierschutzes ist in der EU verboten.
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Beitragvon strategie_gamer am 31.05.2007, 07:03

danke fuer die schnellen antworten!

also koennte ich bei ea-games anfragen, das sie mir eine "ersatz-cd" schicken???
was wird mir das ungefaehr kosten?
nur das problem wird sein, das es die collector's edition fast niergends mehr zu kaufen gibt!!

und wenn ich sie mir brennen muesste ich sie doch cracken, und das will ich nicht!!
bin grundsaetzlich ein feind von spiele brennen!!
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Beitragvon Simbyte am 01.06.2007, 17:41

Ich weiß die Antwort bringt dir nix, aber ich würds einfach brennen.

Denn du hast ja die original CD, also moralisch und mit einem vernünftigen Gesetz eigentlich sogar rechtlich einwandfrei.

Das Einschicken kostet dich ja nur unnötig Geld.
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Beitragvon strategie_gamer am 01.06.2007, 17:59

aber wenn ich sie brenne, dann muss ich sie ja cracken auch, oder?
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Beitragvon d2k am 02.06.2007, 06:44

strategie_gamer hat geschrieben:aber wenn ich sie brenne, dann muss ich sie ja cracken auch, oder?


ja, du musst du es noch extra cracken, aber dann kannste gleich nen no-cd crack nehmen.
bei einer legalen lösung wirst du ums einschicken nicht herum kommen
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Beitragvon strategie_gamer am 02.06.2007, 07:59

ich werde es aber trotzdem auf dem legalen weg auch versuchen!
wie kann ich elecronic arts das problem am besten beschreiben, damit ich sie "100%ig" bekomme? oder besser gesagt, das sie nicht gleich "nein" sagen!!! kann mir da bitte jemand helfen!?!

danke!
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Beitragvon [K-roman] am 02.06.2007, 09:55

"Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist."

sooo... schick doch einfach mal eine Mail an den Support von EA und frag was du machen kannst, wenn deine CD defekt ist OHNE dir eine neue Version zu kaufen.
Sollten sie dir einen Austausch gegen 5 oder 10 € anbieten und du bist bereit zu so einer Lösung, dann wunderbar.
Sollten sie jedoch unverschämt werden und sagen, dass du dir das spiel neu kaufen sollst, dann würd ich das so verstehen, dass du dir eine Kopie herstellen musst um die zukünftige Nutzung zu sichern. Und das mit dem Cracken ist egal, denn im Gesetz steht: (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
und rate mal was in diesen Paragraphen steht :D
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen werden[...]" und dieses Gesetz findet bei Computerprogrammen keine Anwendung, du darfst also in solch einem Fall theoretisch das Programm cracken... ausdrücklich ;)
Dass sich Leute gute Programme cracken, die mit Liebe hergestellt wurden und die qualitativ hochwertig sind, find ich auch nicht ok, aber das ehrliche Leute die wie du bereit sind kompromisse einzugehen darunter leiden sollen, dass Publisher ihre fiktiv möglichen Gewinne nicht einfahren können und deshalb auf dem Rücken ehrlicher Leute extragewinne einfahren möchten... naja das ist halt nicht ok und zum Glück gibt es da Gesetze die vor so etwas schützen :)
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Sicherungskopie

Beitragvon schwedenmann am 02.06.2007, 10:01

Hallo


Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.


Ein Spiel un eine Audiocd sind aber eben keine Computerprogramme, also greift wieder die Nicht-Kopierschutz-Umgehen-Vorschrift.
leider, aber es gibt bisher kein Urteil, ob der Prargraph, den du oben zitiert hast (übrigens welcher ?) nicht doch ein Umgehen zuläßt.

im Übrigen sind Spiele eher zu den Audiocds zu rechnen, da dort Multimedia und Audioinhalte drin sind, deshalb sind es eben keine Programme.

mfg
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Beitragvon [K-roman] am 02.06.2007, 10:16

§ 69d
Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
...
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

Also ich hatte Internetrecht in der Berufsschule durch einen Rechtsanwalt der genau in diesem Bereich tätig ist und er hat auch spiele zu Programmen gerechnet, deine Argumentation hört sich allerdings - für mich - so unlogisch an, dass sie glatt vom überbezahlten ea rechtsanwaltstab kommen könnte. du bist nicht zufällig einer von denen? ^^ aber wenn man so argumentiert wie du, dann hast du recht, dadurch wäre die umgehung der kopierschutzmaßnahmen wieder nicht ok.
kniffliges Thema, denn wie du schon gesagt hast gibt es keine Rechtsprechung zu dem Urteil. Stünde ich vor dem selben Problem wie der Threadersteller würde ich es allein aus dem Grund darauf angekommen, dass EA sich durch eine Aktion die sich auf deine Argumentation stützen stützen würde so weit ins Abseits stellen würde, dass ein Druck durch die Öffentlichkeit entstehen könnte.
Aber ich empfinde auch eine tiefe Abscheu gegenüber diesen kundenunfreundlichen Regelungen :)

naja wie gesagt: die rechtlich sicherste Lösung wäre das Nachfragen bei EA und wenns nicht geht der Neukauf.

Edit: mir fällt grad auf, dass der strategie gamer in österreich wohnt, ich habe mich natürlich auf deutsches Recht bezogen, sorry, du kannst das von mir gesagte vergessen, mit österreichischen Recht kenne ich mich nicht aus, wähle da lieber de sicheren Weg oder mach dich schlau, wie kundenfreundlich österreich in dem bereich der rechtsprechugn ist :)
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Beitragvon strategie_gamer am 02.06.2007, 11:01

ok, macht nichts.

ich habe gerade ne mail an ea geschrieben! mal schauen, was die dazu sagen!
melde mich dann wieder, sobald ich was von ea gehoert habe!!!

danke trotzdem!
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Kopierschutz

Beitragvon schwedenmann am 02.06.2007, 12:41

Hallo

dass sie glatt vom überbezahlten ea rechtsanwaltstab kommen könnte. du bist nicht zufällig einer von denen? ^^


Bitte keine pauschalen Vorurteile, auch gehöre ich nciht zu diser Berufsgruppe.


Interressant in diesem Zusammenhang iust ein Urteil aus Finnland, indem z.B: der Videokopierschutz css als unwirksam eingestuft wurde und demzufolge auch das Umgehen desselben juristisch nicht geandet werden kann. Das Urteil bezieht sich dabei auf die europ. Richtlinie und den dortigen Begriff des wirksamen Kopierschutzes.

Damit wäre der Kopierschutz bei DVD ev. in Europa als unwirksam zu betrachten und das Umgehn desselben als völlig legal. Gilt im Moment nur in Finnland, bin gespannt, wann dieses Urteil in einem anderern Prozeß benutzt wird.

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