§ 69d
Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
...
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Also ich hatte Internetrecht in der Berufsschule durch einen Rechtsanwalt der genau in diesem Bereich tätig ist und er hat auch spiele zu Programmen gerechnet, deine Argumentation hört sich allerdings - für mich - so unlogisch an, dass sie glatt vom überbezahlten ea rechtsanwaltstab kommen könnte. du bist nicht zufällig einer von denen? ^^ aber wenn man so argumentiert wie du, dann hast du recht, dadurch wäre die umgehung der kopierschutzmaßnahmen wieder nicht ok.
kniffliges Thema, denn wie du schon gesagt hast gibt es keine Rechtsprechung zu dem Urteil. Stünde ich vor dem selben Problem wie der Threadersteller würde ich es allein aus dem Grund darauf angekommen, dass EA sich durch eine Aktion die sich auf deine Argumentation stützen stützen würde so weit ins Abseits stellen würde, dass ein Druck durch die Öffentlichkeit entstehen könnte.
Aber ich empfinde auch eine tiefe Abscheu gegenüber diesen kundenunfreundlichen Regelungen
naja wie gesagt: die rechtlich sicherste Lösung wäre das Nachfragen bei EA und wenns nicht geht der Neukauf.
Edit: mir fällt grad auf, dass der strategie gamer in österreich wohnt, ich habe mich natürlich auf deutsches Recht bezogen, sorry, du kannst das von mir gesagte vergessen, mit österreichischen Recht kenne ich mich nicht aus, wähle da lieber de sicheren Weg oder mach dich schlau, wie kundenfreundlich österreich in dem bereich der rechtsprechugn ist
