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Verbraucherschutzverband mahnt PC-Spielehersteller ab

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Verbraucherschutzverband mahnt PC-Spielehersteller ab

Beitragvon schwedenmann am 22.01.2007, 22:16

Hallo


Der Verbraucherschutzberband hat mehrere PC-Spiele-Hersteller abgemahnt, weil deren AGB gegen das Urheberrecht verstoßen. Inbesondee geht es dem Verband um die Streichung in der Eula, daß eine Sicherungskopie des Spiels untersagt ist.

mehr dazu auf
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84068

besonders mal in den Kommentaren stöbernm, sehr interssnt, ws sich da juristsich zusammenbraut.


ich kann dieser Abmanhnu gnur Zustimmen, ob die Richter dies genauso sehen, bleibt indes abzuwarten.


mfg
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Beitragvon d2k am 23.01.2007, 19:20

Ich kann dem Verbraucherschutzverband nur zustimmen.

Ich musste mir sogar einmal ein Spiel nochmal kaufen (hat zwar nur 10€ gekostet, aber es geht ums Prinzip) , nur weil eine Datei auf der CD nicht mehr lesbar war und somit das ganze spiel nicht mehr ging
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Beitragvon tobiacdc am 04.04.2007, 18:36

dem kann ich auch nur zustimmen! spiele gerne alte spiele und wenn die CD nicht mehr TOP in Ordnung ist, oder auch mal einfach so funzen die nicht mehr!!! Pfui!
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Beitragvon [K-roman] am 04.04.2007, 20:02

jopp, monkey island 1 + 2 werden auch nur an feiertagen ausgebuddelt ^^
ich durfte mir damals baldurs gate zum vollen preis nachkaufen, weil ein kumpel eine der 5 cds zerkratzt hatte, aber da hatte ich auch noch keinen brenner :D
naja rechtlich sehe ich da gar nich mal so schwarz, eine kopie ist erlaubt wenn sie zur sicherung des betriebs des programms zwingend erforderlich ist... da es dazu soweit ich weiß keine rechtsprechung gibt kann man schwer sagen wie das ausgelegt wird.
theoretisch müsste man sogar kopierschutzfunktionen umgehen dürfen, da es unter oben genannter voraussetzung gesetzlich erlaubt und in den gesetzen bzgl. kopierschutz ausdrücklich außen vorgelassen wird.
siehe:
http://www.informationsarchiv.net/foren ... 56618.html
^^
[K-roman]
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kopie

Beitragvon schwedenmann am 04.04.2007, 21:20

Hallo

eine kopie ist erlaubt wenn sie zur sicherung des betriebs des programms zwingend erforderlich


Das ist so ja bisher nicht von einem Gericht entschieden worden (ob aufgrund dieses Passus das Umgehen einens Kopierschutzes juristsich legal ist), insoweit, stehen der entsprechende passus das eine Kopie erlaubt ist, gegen das Umgehen eines Kopierschutzes.

Man darf auf die erste gerichtliche Auseinandersetzung, zur Klarstellung i diesn beien Punkten gespannt sein.

Bei Spilen würde ich das so befürworten , bei Audio-cds könnte man dsas aber auch so auslegen, denn der Kopierschutz verhindert
1. das Abspielen auf einiegn Audioanlagen und Pc Laufwerken.
2. Das anfertigen einer digitalen Kopie im mp3 Format

wobei 2 nicht zwingend zum Abspielen benötigt wird.


mfg
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