von GrayGhost am 28.04.2006, 16:15
Hallo,
hast du dir denn mal die Features deines Hosting Packets angeschaut? Du brauchst doch hinter Features nur auf den Infolink klicken.
Du hast einen Verzeichnisschutz und htaccess. Konfigurieren kannst du dies über KIS (Kunden Informationssystem). Du solltest dich mal mit dem Produkt, das du gekauft hast beschäftigen.
Hast du auch die AGB gelesen? Ich vermute, du willst für deine Freunde copyright geschützte und illegale Inhalte anbieten. Diese werden auch dadurch nicht legal, wenn du den Zugriff auf die Inhalte per Passwort beschränkst. Wenn du Pech hast, dann wirft dich dein Providor stumpf raus. Erkundige dich vorher, welche Inhalte du einstellen darfst.
Auszug aus deiner AGB:
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens € 7.669.38 in Worten: siebentausendsechshundertneunundsechzig Euro und achtunddreißig Eurocent) stellt.
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.112,92 ( in Worten: fünftausendeinhundertzwölf Euro und zweiundneunzig Eurocent).