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Frage zu ATX und ATX 2.0

Fragen und Probleme zur Hardware hier rein.

Frage zu ATX und ATX 2.0

Beitragvon Bert van Coolmann am 24.04.2006, 18:49

Hi,

kann ein Board (Asus A8N-SLI SE) kaputt gehen, wenn es mit einem ATX Netzteil (20 poliger Stecker) betrieben wird, anstatt mit einem ATX 2.0 Netzteil (24 poliger Stecker).

mfg
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Beitragvon automatix am 24.04.2006, 19:20

Ich glaube nicht das es kaputt geht, es wird wahrscheinlich nicht laufen, weil es zu wenig Strom bekommt.
automatix
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Beitragvon Bert van Coolmann am 24.04.2006, 19:23

Mein "Fach"händler meinte ich hab damit mein Board zerstört. Das Board war neu und jetzt meint der Händler das ich keine Garantie mehr drauf hätte.
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Beitragvon Zeroxx am 24.04.2006, 20:58

lol
ich hab schon mein zweites board mit 24pin anschluss mit meinem 20-pin-netzteil betrieben, ohne irgendwelche probleme.
Kaputtmachen kann man damit aber nix.
Zeroxx
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Beitragvon automatix am 24.04.2006, 21:11

Sagen kann dein Flachhändler viel wenn der Tag lang ist. Er soll dir das schriftlich geben, damit du dich damit an einen Sachverständigen wenden kannst. Den nächsten Sachverständigen findest du bei der nächsten Handwerkskammer.
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Beitragvon Bert van Coolmann am 25.04.2006, 14:16

Danke für die Antworten. Ich werde jetzt nochmal Rücksprache mit meinem Händler halten. :twisted:
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Beitragvon Bert van Coolmann am 25.04.2006, 16:07

Ich hab mit Asus Rücksprache gehalten: Laut Asus kann das Board nicht kaputt gehen, wenn es mit einem 20 poligen Stecker betrieben wird.
Als ich meinem Händler dies mit geteilt habe, verkündete er mir das Board habe einen Kurzschluss und wie dieser zustande komme wüsste er nicht. Desweitern meinte er, dass die Garantie damit erloschen wär und ich mir ein neues kaufen müsse. :shock: :x
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Beitragvon Zeroxx am 25.04.2006, 16:24

lol, der händler sträubt sich ja ziemlich.
Verändert hast du da an dem board selber nix oder? also rumgeschraubt? (die normalen sachen wie cpu, graka, ram, etc is klar, ich mein am board selber)
Ich vermute mal nicht.
1. Geh zu dem Händler und sag ihm das er a) entweder das Board zurücknimmt, dir b) beweist das du wirklich durch fahrlässig das board selber zerstört hast oder du c) zu nem sachverständigen gehst und das board untersuchen lässt was er dann bezahlen darf, zur not per anwalt.
2.Kauf nie wieder bei dem Händler, empfehle ihn nicht weiter.
Zeroxx
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Beitragvon automatix am 25.04.2006, 19:59

Wenn ich sowas höre krieg ich immer nen dicken Hals. Du musst deinem Händler beweisen das das Board ein Garantiefall ist. Das bedeutet, das du auch die Kosten tragen musst die notwendig sind um es zu beweisen.
Willst du die Adresse eines Gutachters haben?
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Beitragvon Zeroxx am 25.04.2006, 20:07

hmm, muss nicht der händler dir beweisen das du das board durch unsachgemäße behandlung kaputt gemacht hast?
Sonst könnte doch jeder Laden bei jedem Garantiefall sagen: "Beweisen sie uns das das ein Produktionsfehler ist". Und Gutachter sind ja bekanntermaßen nicht grad billig.

Sry falls ich das jetzt falsch gesagt habe, habe gedacht es wäre so :oops:
Zeroxx
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Beitragvon automatix am 25.04.2006, 20:49

Das Gutachter nicht billig sind stimmt. Ich verlange pro Std. 82€. Allerdings vertrete ich eine andere Branche.

Das Gesetz sagt, das der Eigentümer dem Mangel nachweisen muss. Was anderes ist es, wenn bei der Übergabe ein Defekt festgestellt wird. Sobald der Gegenstand in Gebrauch genommen wurde, ist er so akzeptiert wie gekauft. (grob gesagt)
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Beitragvon BlueScreen-Bertrand am 25.04.2006, 20:58

Als ich meinem Händler dies mit geteilt habe, verkündete er mir das Board habe einen Kurzschluss und wie dieser zustande komme wüsste er nicht.

Wenn man ein bischen Ahnung von Elektrotechnick hat, dann weiß man, dass
- durch Überspannung kein Kurzschluss zustande kommen kann und
- man diesen auf einem Mainboard nicht ohne Weiteres feststellen kann

Der wollte nur irgendeine Begründung abgeben, die für jemanden weniger erfahrenen plausibel sein sollte. Oder er hat keine Ahnung.
BlueScreen-Bertrand
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Beitragvon BigMan am 26.04.2006, 02:52

Wer was beweisen muss, hängt vom Kaufdatum ab: Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler dir beweisen, dass du etwas kaputt gemacht hat. Ich nehme an, das Board ist noch nicht so alt, also fordere den Händler auf, dir das zu beweisen - was gerade bei Elektronik nahezu unmöglich sien dürfte.

In den darauffolgenden 18 Monaten müsstest du dem Händler beweisen, dass du es nicht kaputt gemacht hast - auch fast unmöglich.

Zusammen wären das dann die gesetzlichen 24 Monate Gewährleistung. Aus denen kann sich dein Händler auf keinen Fall rauswinden.
BigMan
 
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