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Habe ich Fehler bei der Aktivierung von XP gemacht???
22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
Habe ich Fehler bei der Aktivierung von XP gemacht???
Hi, ich habe heute XP auf meinen zweit PC gemacht, jetzt hat mir ein Freund gesagt, das man bei der aktivierung einen 6 stelligen code bekommt, den man eingebn muss oder so? Diesen Codee habe ich aber nicht erhalten. Ich habe es übers internet gemacht, dann "nur aktivieren, nicht registrieren" und danach war schluss und ich habe ganz normal meine sofware instaliiert. Es kommt auch nicht mehr die Meldung, das man aktivieren müsse, also müsste doch alles geklappt haben, ooder? Es war windows xp home edition serveic pack2 das ich installiert habe!!!
mfg
mfg
- DruLuc
- Beiträge: 1150
- Registriert: 21.07.2005, 20:45
- Wohnort: Seligenstadt am Main
Wenn du die Aktivierung abgeschlossen hast, erscheint ein Fenster mit einer passenden Meldung "Sie haben Ihre Version von Windows erfolgreich aktualisiert". Wenn du jetzt nicht mehr dazu aufgefordert wirst, wird es ja wohl geklappt haben.
- BlueScreen-Bertrand
- Moderator
- Beiträge: 11883
- Registriert: 28.11.2005, 19:01
- Wohnort: Waldshut-Tiengen
hi, hab dazu noch eine frage. ist es wirklich so, dass man eine windows version nur auf einem pc installieren darf?
weil ich es eigentlich ziemlich unsinnig finde, für jeden unserer drei rechner in der familie in nem jahr dann auch ne eigene vista version kaufen zu müssen. bis jetzt laufen die rechner noch mit dem jeweils mitgeliefertem betriebssystem. ich dachte ich hätte mal gehört, dass man windows unter umständen auch auf mehreren pcs installieren darf.
weil ich es eigentlich ziemlich unsinnig finde, für jeden unserer drei rechner in der familie in nem jahr dann auch ne eigene vista version kaufen zu müssen. bis jetzt laufen die rechner noch mit dem jeweils mitgeliefertem betriebssystem. ich dachte ich hätte mal gehört, dass man windows unter umständen auch auf mehreren pcs installieren darf.
- YokoOHHNoo
- Beiträge: 824
- Registriert: 23.02.2006, 05:54
- Wohnort: hier
@YokoOHHNoo
Zu deiner Frage - Nein.
Der in der Eula vorkommende Passus "Nur in Verbindung mit einem PC" verstößt gegen das Gesetz zum Schutz der Verbraucher.
Dies bezieht sich aber nur auf den Privaten Anwender, nicht auf Kommerzielle Nutzer.
Man darf also eine erworbene Software Version innerhalb der Familie auch auf mehreren PC's nutzen. Verweigert der Anbieter der Software hier die Aktivierung, so kann Gerichtlich gegen Ihn vorgegangen werden.
Entsprechende Urteile sind vom BGH Berlin und vom Europäischen Gerichtshof in Brüssel ergangen.
MfG Makoto
Zu deiner Frage - Nein.
Der in der Eula vorkommende Passus "Nur in Verbindung mit einem PC" verstößt gegen das Gesetz zum Schutz der Verbraucher.
Dies bezieht sich aber nur auf den Privaten Anwender, nicht auf Kommerzielle Nutzer.
Man darf also eine erworbene Software Version innerhalb der Familie auch auf mehreren PC's nutzen. Verweigert der Anbieter der Software hier die Aktivierung, so kann Gerichtlich gegen Ihn vorgegangen werden.
Entsprechende Urteile sind vom BGH Berlin und vom Europäischen Gerichtshof in Brüssel ergangen.
MfG Makoto
- Makoto
- Beiträge: 213
- Registriert: 24.03.2004, 11:54
Hallo,
@YokoOHHNoo
das ist in den Nutzungsbestimmungen eindeutig festgelegt. Eine Lizenz gilt nur für einen Rechner. Sonst würde das Prinzip mit der Aktivierung auch nicht funktionieren.
Falls dich der ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG interessiert, dann schau mal unter C:\Windows\system32\eula.txt nach.
@DruLuc
Die on-line Aktivierung läuft völlig im Hintergrund ab. Wenn du allerdings eine Aktivierung per Telefon machst, dann erzeugt dein Rechner zunächst eine 48 stellige Zahl, die du über die Telefontastatur eingeben musst. Dann bekommst du als Antwort (Computerstimme) eine 48 stellige Zahl zurück, die du ins Aktivierungsfenster eingibst.
@YokoOHHNoo
das ist in den Nutzungsbestimmungen eindeutig festgelegt. Eine Lizenz gilt nur für einen Rechner. Sonst würde das Prinzip mit der Aktivierung auch nicht funktionieren.
Falls dich der ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG interessiert, dann schau mal unter C:\Windows\system32\eula.txt nach.
@DruLuc
Die on-line Aktivierung läuft völlig im Hintergrund ab. Wenn du allerdings eine Aktivierung per Telefon machst, dann erzeugt dein Rechner zunächst eine 48 stellige Zahl, die du über die Telefontastatur eingeben musst. Dann bekommst du als Antwort (Computerstimme) eine 48 stellige Zahl zurück, die du ins Aktivierungsfenster eingibst.
- GrayGhost
@YokoOHHNoo:
Lies mal das:
http://www.netzwelt.de/news/74004-windows-vista-kein-3d-fuer.html
Ich glaube nicht, das es technisch noch möglich sein wird, Vista auf mehreren PC's zu Installieren (und die vollen Funktionen zu nutzen).
Sonst verdient Billy nicht mehr so gut
Lies mal das:
http://www.netzwelt.de/news/74004-windows-vista-kein-3d-fuer.html
Ich glaube nicht, das es technisch noch möglich sein wird, Vista auf mehreren PC's zu Installieren (und die vollen Funktionen zu nutzen).
Sonst verdient Billy nicht mehr so gut
- Luk89
- Beiträge: 24
- Registriert: 20.03.2006, 15:38
Lassen wir mal den Anwalt zu Worte kommen:
Software-Lizenzverträge sind die eigentlich gültig?
Rechtsanwalt Stefan G. Kramer beantwortet häufig gestellte Fragen von COMPUTERBILD-Lesern
Nachdem ich mir ein neues Computerprogramm gekauft habe, muss ich anschließend beim Installieren jedes Mal irgendwelche Nutzungsbedingungen akzeptieren. Wenn ich das nicht mache, lässt sich die ganze Software nicht installieren! Ich habe mir die Nutzungsbedingungen durchgelesen und festgestellt, dass dort praktisch nur Negatives für mich drinsteht: Die Gewährleistung wird beschränkt, die Haftung wird eingeschränkt, und wenn ich klagen will, soll ich das irgendwo in den Vereinigten Staaten tun. Meine Frage: Ist eine so genanntes >End User Licenze Agreement< (EULA) überhaupt rechtlich bindend?
Rechtsanwalt Stefan G. Kramer:
Es ist rechtswidrig, wenn vom Käufer eines Produktes verlangt wird, Vertragsbedingungen zu akzeptieren, die ihm zum Zeitpunkt des Kaufes gar nicht vorlagen. Die meisten Kunden kaufen Software ja in einem Geschäft oder bei einem Online-Laden im Internet. In dem Moment, in dem der Kunde das Produkt erwirbt, können ihm die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Herstellers noch gar nicht bekannt sein.
Die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingungen scheitert auch schon daran, dass zwischen dem Kunden und dem Hersteller überhaupt kein entsprechender Vertrag zustande kommt. Der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Der Hersteller hat mit dieser rechtlichen Beziehung nichts zu tun.
Das bedeutet für sie als Kunde: Sie können bedenkenlos die „Ich-stimme-zu“- Schaltfläche unter den Lizenzbedingungen anklicken. Nur so kommen Sie ja überhaupt in den Genuss, die Software benutzen zu können, die Sie bezahlt haben.
Ich hoffe, das wurde verstanden.
MFG Makoto
Software-Lizenzverträge sind die eigentlich gültig?
Rechtsanwalt Stefan G. Kramer beantwortet häufig gestellte Fragen von COMPUTERBILD-Lesern
Nachdem ich mir ein neues Computerprogramm gekauft habe, muss ich anschließend beim Installieren jedes Mal irgendwelche Nutzungsbedingungen akzeptieren. Wenn ich das nicht mache, lässt sich die ganze Software nicht installieren! Ich habe mir die Nutzungsbedingungen durchgelesen und festgestellt, dass dort praktisch nur Negatives für mich drinsteht: Die Gewährleistung wird beschränkt, die Haftung wird eingeschränkt, und wenn ich klagen will, soll ich das irgendwo in den Vereinigten Staaten tun. Meine Frage: Ist eine so genanntes >End User Licenze Agreement< (EULA) überhaupt rechtlich bindend?
Rechtsanwalt Stefan G. Kramer:
Es ist rechtswidrig, wenn vom Käufer eines Produktes verlangt wird, Vertragsbedingungen zu akzeptieren, die ihm zum Zeitpunkt des Kaufes gar nicht vorlagen. Die meisten Kunden kaufen Software ja in einem Geschäft oder bei einem Online-Laden im Internet. In dem Moment, in dem der Kunde das Produkt erwirbt, können ihm die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Herstellers noch gar nicht bekannt sein.
Die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingungen scheitert auch schon daran, dass zwischen dem Kunden und dem Hersteller überhaupt kein entsprechender Vertrag zustande kommt. Der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Der Hersteller hat mit dieser rechtlichen Beziehung nichts zu tun.
Das bedeutet für sie als Kunde: Sie können bedenkenlos die „Ich-stimme-zu“- Schaltfläche unter den Lizenzbedingungen anklicken. Nur so kommen Sie ja überhaupt in den Genuss, die Software benutzen zu können, die Sie bezahlt haben.
Ich hoffe, das wurde verstanden.
MFG Makoto
- Makoto
- Beiträge: 213
- Registriert: 24.03.2004, 11:54
hm, zugänglichkeit der eula vor dem kauf hin oder her, es ist also rechtswidrig, windows auf mehreren rechnern zu installieren, auch wenns in der eigenen familie bleibt, oder wie?
es müssten eigentlich die verkäufer die nutzungsrechte vorher verlesen, damit sich auch jeder im klaren darüber ist, auf was er sich einlässt?
naja, ist vielleicht ne juristische lücke, aber praktisch wird mir das nichts bringen, wenn ich win versuche auf dem zweiten pc zu aktivieren, worans schon scheitern wird.
mircrosoft anzeigen
, wär zwar schön, aber dann komm ich wahrscheinlich nicht wirklich billiger weg.
schade, leider gibts keine alternativen zu windows, zumindest nicht für leute, die nicht so viel ahnung von pcs haben, einen zu allem kompatiblen pc haben wollen und denen apple zu teuer ist. also werd ich wohl doch bei xp bleiben. ich sehe heute eh noch keine vorteile von vista für mich, bis auf dass mein pc dann langsamer läuft dank dem tollen grafikschnickschnack.
es müssten eigentlich die verkäufer die nutzungsrechte vorher verlesen, damit sich auch jeder im klaren darüber ist, auf was er sich einlässt?
naja, ist vielleicht ne juristische lücke, aber praktisch wird mir das nichts bringen, wenn ich win versuche auf dem zweiten pc zu aktivieren, worans schon scheitern wird.
mircrosoft anzeigen
schade, leider gibts keine alternativen zu windows, zumindest nicht für leute, die nicht so viel ahnung von pcs haben, einen zu allem kompatiblen pc haben wollen und denen apple zu teuer ist. also werd ich wohl doch bei xp bleiben. ich sehe heute eh noch keine vorteile von vista für mich, bis auf dass mein pc dann langsamer läuft dank dem tollen grafikschnickschnack.
- YokoOHHNoo
- Beiträge: 824
- Registriert: 23.02.2006, 05:54
- Wohnort: hier
Wer eine SSL-Lizenz erworben hat, darf Windows innerhalb der Familie auf bis zu drei Computern installieren, bei Mac OSX sind bei einer Familienlizenz mehr als fünf Installationen erlaubt (weiß ich nicht mehr genau).
- BlueScreen-Bertrand
- Moderator
- Beiträge: 11883
- Registriert: 28.11.2005, 19:01
- Wohnort: Waldshut-Tiengen
Hallo,
Die Aussage des Rechtsanwalts liest sich natürlich ganz großartig. Die Frage ist, ob dieser Rechtsanwalt vor Gericht damit durchkommen würde. Wenn es so wäre, dann überlege mal die Konsequenzen.
Du dürftest die Software bedenkenlos kopieren, verkaufen, verändern, etc. Warum tun wir es nicht einfach? Der Rechtsanwalt sagt doch ganz klar, dass ihr keinen Vertrag mit Microsoft beim Kauf geschlossen habt und daher die EULA null und nichtig ist. Seiner Aussage nach habt ihr einen Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen. Geht doch mal in den Laden und fragt den Händler, ob er was dagegen hat, wenn ihr Windows XP auf eurer Homepage zum Download anbietet. Wenn er nichts dagegen hat ist doch alles klar. Euer Vertragspartner hat ja die Genehmigung gegeben.
Du hältst meinen Beitrag jetzt für Blödsinn? Ich habe doch nur die Meinung des Rechtsanwalts wiedergegeben. Also los Leute, kopieren und ins Netz stellen. Wenns dann Ärger gibt, dann wisst ihr ja einen Anwalt, an den ihr euch dann wenden könnt.
Die Aussage des Rechtsanwalts liest sich natürlich ganz großartig. Die Frage ist, ob dieser Rechtsanwalt vor Gericht damit durchkommen würde. Wenn es so wäre, dann überlege mal die Konsequenzen.
Du dürftest die Software bedenkenlos kopieren, verkaufen, verändern, etc. Warum tun wir es nicht einfach? Der Rechtsanwalt sagt doch ganz klar, dass ihr keinen Vertrag mit Microsoft beim Kauf geschlossen habt und daher die EULA null und nichtig ist. Seiner Aussage nach habt ihr einen Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen. Geht doch mal in den Laden und fragt den Händler, ob er was dagegen hat, wenn ihr Windows XP auf eurer Homepage zum Download anbietet. Wenn er nichts dagegen hat ist doch alles klar. Euer Vertragspartner hat ja die Genehmigung gegeben.
Du hältst meinen Beitrag jetzt für Blödsinn? Ich habe doch nur die Meinung des Rechtsanwalts wiedergegeben. Also los Leute, kopieren und ins Netz stellen. Wenns dann Ärger gibt, dann wisst ihr ja einen Anwalt, an den ihr euch dann wenden könnt.
- GrayGhost
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