Warum kostenlos registrieren?

Nur als registriertes Mitglied hast Du vollen Zugriff auf alle Funktionen unserer Website. So kannst Du eigene Fragen stellen und hast die volle Übersicht über neue interessante Themen im Forum.
Jetzt kostenlos registrieren.

Login


Ebay - jemanden anzeigen

hier können alle Themen diskutiert werden für die kein eigenes Support-Forum existiert

Ebay - jemanden anzeigen

Beitragvon 85hz am 08.01.2006, 16:09

Hallo zusammen,

habe vor einigen Monaten mehrere Artickel bei einer Auktion bei einem privaten Verkäufer ersteigert. Ca. 2 Wochen später ersteigerte ich noch zwei weitere Artickel ohne erst zu registrieren, dass die vom gleichen Verkäufer waren. Dieser hatte mir die bereits bezahlte Ware in den 2 Wochen noch immer nicht zugesandt (Info: der Verkäufer stammt aus dem gleichen Bundesland wie ich). Weshalb ich ihm erst einmal klar machte, dass ich die zuletzt ersteigerten Artickel auch erst bezahlen werde, wenn die andere Ware bei mir endlich eingetroffen ist. Darauf entschuldigte er sich und versprach mir, die Ware sofort abzusenden.

Es vergangen wieder zwei Wochen, in denen ich ihn versuchte per Mail zu kontaktieren. Aber keinerlei Antwort erhielt. Da fackelte ich nicht lange und meldete ihn sofort bei Ebay. Darüber hat er sich noch gewundert :roll: !!! Er fragte mich sogar noch, was das jetzt solle. Frechheit! Dann meinte er, er würde mir die gesamte Ware erst zusenden wenn ich die beiden anderen Artickel endlich bezahlen würde. Das widerstrebte mir und ich blieb erst mal stur. Doch er blieb das leider auch und ich wollte doch die Ware unbedingt. Das waren einfach ein paar Schnäppchen, die ich lange schon haben wollte. Nach ein paar ausgetauschten Mails entschied ich mich leider dazu, ihm also die restliche Ware auch noch zu bezahlen. In der Hoffnung, dass er dann wieder milder gestimmt ist und seinen Pflichten nachkommen würde. Natürlich ein Fehler! Und nun ist das schon wieder einen Monat her und ich habe die Ware immer noch nicht.

Jetzt zu meiner Frage. Was meint Ihr? Soll ich dieses Individuum anzeigen? Und wenn ja, bringt das überhaupt was oder versandet das nur einfach ergebnislos? Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von ca. 75,00 Eur. Nicht grade ein Monsterbetrag aber auch nicht unbedingt wenig Geld, das ich ihm einfach nicht gönnen mag.

Gruss
85hz
85hz
 
Beiträge: 709
Registriert: 31.07.2005, 17:53


Beitragvon dicker am 08.01.2006, 16:14

Also ich würde ihn
A Anzeigen und
B wenn er in deinen Bundesland wohnt auch noch zu ihm hinfahren und das mit ihm kleren.

Gruß Steve
dicker
 
Beiträge: 157
Registriert: 06.01.2006, 00:18
Wohnort: Daheim

ebay-Betrug

Beitragvon schwedenmann am 08.01.2006, 16:15

Hallo


Du solltest ev. zuerst dein geld durch die bank zurückholen, falsl das Konto des Verkäufers nicht leer ist, geht das ja.

Dann würde ich ihn nochmal bei ebay melden, damit ebay ihn sperrt.


Als letztes, aber das mußt du wissen, eine Anzeige oder einen Anwalt einschalten.


Mfg
schwedenmann

P.S.
behalte alle emails zwischen euch auf und drucke sie aus!
schwedenmann
Moderator
 
Beiträge: 6787
Registriert: 29.12.2003, 16:14
Wohnort: 41844 Wegberg

Beitragvon 85hz am 08.01.2006, 16:25

dicker hat geschrieben:Also ich würde ihn
B wenn er in deinen Bundesland wohnt auch noch zu ihm hinfahren und das mit ihm kleren.


Danke aber hinfahren kann ich leider nicht.

Gruss
85hz
85hz
 
Beiträge: 709
Registriert: 31.07.2005, 17:53

Beitragvon automatix am 08.01.2006, 16:25

So ein ähnliches Problem habe ich auch. Bevor du ihn anzeigst, solltest du ihm einen Brief Einschreiben mit Rückschein schicken und ihm eine letzte Frist von 14 Tagen einräumen. "letzter Termin 25.01.2006. Nach fruchtlosen Ablauf werden rechtliche Schritte eingeleitet". (Bitte beachten, das ist keine Rechtsberatung!)

Vielleicht bringt es was, wenn du hinfährst und die Ware abholst.
Wenn er in meiner Nähe wohnt will ich gerne mal hinfahren. Ich wohne in 95138 Bad Steben.
automatix
Administrator
 
Beiträge: 14561
Registriert: 12.09.2004, 13:58
Wohnort: 95138 Bad Steben

Beitragvon 85hz am 08.01.2006, 16:32

automatix hat geschrieben:Wenn er in meiner Nähe wohnt will ich gerne mal hinfahren. Ich wohne in 95138 Bad Steben.


Keine Ahnung wo das ist wo der Wohnt. Kann nur von der Postleitzahl schliessen, dass er in irgendeinem Kaff in Baden-Württemberg wohnt.

Gruss
85hz
85hz
 
Beiträge: 709
Registriert: 31.07.2005, 17:53

Re: ebay-Betrug

Beitragvon 85hz am 08.01.2006, 16:35

schwedenmann hat geschrieben:P.S.
behalte alle emails zwischen euch auf und drucke sie aus!


Jo, bin schon für den Fall der Fälle gerüstet und hab alles bereits archiviert. Danke.

Gruss
85hz
85hz
 
Beiträge: 709
Registriert: 31.07.2005, 17:53

Beitragvon GrayGhost am 08.01.2006, 19:27

Hallo,
wende dich an e-bay. In solchen Fällen können die dir die Adresse geben. Dann würde ich es erstmal mit einem Mahnbescheid versuchen. Wenn er darauf nicht reagiert, landet das automatisch beim Gericht.
GrayGhost
 

Beitragvon automatix am 08.01.2006, 20:21

Wenn du einen Anwalt nimmst kostet das dein Geld. Wenn du eine Betrugsanzeige machst, wird der Staatsanwalt tätig. Das kostet dich nichts.
automatix
Administrator
 
Beiträge: 14561
Registriert: 12.09.2004, 13:58
Wohnort: 95138 Bad Steben

Ebay-Problem

Beitragvon schwedenmann am 08.01.2006, 20:38

Hallo


Ich möchte jetzt nicht besserwisserisch und auch nicht rechtsberatend wirken, aber

1. Eine Anzeige ist nur starfrchtlich relevant, brint aber das verlorene geld nicht zurück, das geht nur über einen Zivilprozeß. Richtig ist das ein Anwalt geld kostet, wenn die gegenseite aber nciht zahlen kann (was ich mal vorraussetze) mußt du erst deinen Anwalt zahlen, deshlab diesen eg nur wenn du eien Rechtsschutzversicherung hast.

2. Natürlich erstmal per einschreben eine letze Frist setzen

3. Dann per Mahnbescheid selbst aktiv werden, das koset aber auch etwas, ich weiß i Moment nciht wieviel (oder das ganze einem Inkassobüro abtreten !).

Mfg
schwedenmann
schwedenmann
Moderator
 
Beiträge: 6787
Registriert: 29.12.2003, 16:14
Wohnort: 41844 Wegberg

Beitragvon 85hz am 08.01.2006, 21:03

Ja, en Mahnbescheid kostet i.d.R. einen gewissen Prozentsatz vom einzutreibenden Betrag. Wieviel, weiss ich jetzt im Moment nicht genau. Ich glaub so 7 %. Kann natürlich je nach Unternehmen verschieden sein.

Die Frage ist eben, ob eine Anzeige wegen eines Betrages in so einer Höhe überhaupt eine Relevanz hat. Ich befürchte eben, dass diese Anzeige wegen Nichtigkeit eingestellt werden könnte. Klar, ich hätte meine Drohung dann wahr gemacht. Aber sonst ...

Ich hab mich jedenfalls nochmal mit Ebay in Verbindung gesetzt. Mal sehen was die jetzt nochmal meinen. Beim letzten Mal haben die mir nur geraten weiter mit ihm in Kontakt zu bleiben. Was ja sinnlos war (siehe oben). Ich denke einfach, dass auch bei Ebay da mehr passieren sollte, um die Kunden auch bei kleineren Beträgen besser abzusichern und zu schützen. Denn gerade wegen solcherlei Fällen ist Ebay etwas in Verruf geraten. Von wegen Betrügern usw.

Gruss
85hz
85hz
 
Beiträge: 709
Registriert: 31.07.2005, 17:53

Beitragvon 85hz am 10.01.2006, 23:10

Es geschehen doch ab und zu noch so etwas wie Wunder. So scheint es jedenfalls. Denn heute bekam ich ein Paket mit all den Dingen, die ich bei dem Typen ersteigert hatte. Plus einige zusätzliche Teile, die er mir wohl dazupackte um mich milde zu stimmen und "sorry" zu sagen oder so. Vielleicht hat Deine Androhung, bei ihm einmal vorbeizuschauen, Eindruck hinterlasse automatix :wink: .

Nein, im Ernst. Ich hatte, wie Schwedemann es oben geraten hat, den Typen nochmal bei Ebay gemeldet. Daraufhin setzte sich wohl bei denen etwas in Gang. Denn auch der Customer-Support setzte sich sofort mit mir in Verbindung. Scheint so als ob die nochmal Druck auf ihn ausgeübt haben. Anders kann ich mir die plötzliche und so umfangreiche Lieferung nicht erklären.

Jedenfalls bedanke ich mich vielmals bei Euch allen für Euren Rat. :)

Gruss
85hz
85hz
 
Beiträge: 709
Registriert: 31.07.2005, 17:53



Ähnliche Themen


Zurück zu Off-Topic Hilfe

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste