tiger84 hat geschrieben:Ich hab mal einen Bericht gelesen wo drin stand dass das Herunterladen der Songs, Bilder, Videos etc. nicht strafbar sei. Aber die Daten zur Verfüging zustellen sei nicht erlaub. Sprich ich darf zwar bei anderen saugen aber selbst keine Datein veröffentlichen.
hieß "Steal this one!", was, laut einem Interview mit dem Sänger, als direkte Aufforderung zu verstehen ist, sich diese CD zu bedorgen. Sei es auf herkömmlichem Wege oder eben durch Download via Kazaa, eMule etc...
Nach Ablauf einer bestimmten Schutzfrist (in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) werden die Werke 'gemeinfrei' oder gleichbedeutend "Public Domain". Tonaufnahmen und Bildaufnahmen verlieren den Schutz in der Regel jedoch schon 50 Jahre nach deren Veröffentlichung. Bearbeitungen, die ihrerseits schutzfähig sind, können jedoch auch nach diesem Zeitpunkt dem Urheberrecht des Bearbeiters unterliegen. Siehe für eine detailliertere Darstellung: Bildrechte.
Fat_Mike hat geschrieben:im übrigen kann ich nicht verstehen, warum diese diskussion immer wieder aufkommt. man musste vor 15 jahren für musik bezahlen und man muss es auch heute noch. daran hat das internet nichts geändert. ausser einem: vor 15 jahren gab es promo-tapes und cds, heute gibt es halt promo-downloads. die gibts aber auf den homepages der entsprechenden bands bzw ihrer plattenlabel. findet euch damit ab.
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