Windows XP Registration

Alles über Betriebssysteme, Anwenderprogramme und andere Software-Probleme.

Windows XP Registration

Beitragvon Agathe am 13.08.2005, 11:12

Hallo,

ich habe einen Laptop und einen normalen Rechner und möchte auf beiden Windows XP installieren.
Muss ich für jeden Rechner eine eigene Win XP CD kaufen oder ist es möglich, die SW einer XP-CD auf beiden Rechnern zu installieren. Ich möchte auf beiden Rechnern dann auch immer die aktuellen XP-Updates herunterladen.
Hat jemand von euch da schon Erfahrungen gemacht?
Danke und Gruß
Agathe
 
Beiträge: 1
Registriert: 13.08.2005, 11:07


Beitragvon GrayGhost am 13.08.2005, 11:28

Hallo,
Du brauchst pro Installation eine Lizenz.
GrayGhost
 

Beitragvon Makoto am 13.08.2005, 18:18

Hallo,
zum besseren Verständnis erst einmal die Auskunft eines Rechtsanwalts zum Tema Lizenzrecht:

Zum Schutz der Verbraucher vor Übervorteilung gibt es in Deutschland das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG). Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sind Vertragsbedingungen, die von Firmen für alle Verträge in vorgedruckter Form verwendet werden. Gemeint ist also das so genannte Kleingedruckte. Auch die Lizenzbedingungen auf der Rückseite von Softwareverpackungen sind AGBs, denn es handelt sich nicht um Bedingungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer individuell ausgehandelt worden sind. Der Käufer hat nur die Möglichkeit, sie unverändert zu akzeptieren oder die Software zurückzugeben. Das Gesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen solche AGBs Vertragsbestandteil werden können. Gemäß § 2 AGBG gelten die AGB nämlich nur dann, wenn der Vertragspartner den Käufer ausdrücklich auf sie hingewiesen hat und der Käufer vor Vertragsschluss die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Das bedeutet für die Software-Lizenzbedingungen konkret, dass sie gut sichtbar auf der Verpackung abzudrucken sind und für den Käufer auch als Vertragsbedingungen erkennbar sein müssen. Es würde also nicht ausreichen, auf der Verpackung nur einen kleinen Hinweis auf Lizenzbedingungen abzudrucken, die sich dann erst in der Verpackung befinden. Unzulässig wäre es auch, die Bedingungen durch ein entsprechendes Grafikdesign so zu gestalten, dass man nicht auf die Idee kommt, hinter der Grafik könnten sich rechtsverbindliche Erklärungen verstecken. Gerade beim Softwarekauf hat sich heute jedoch der Abdruck auf der Verpackungsrückseite durchgesetzt. Der Käufer muss deshalb damit rechnen, dass er mit dem Aufreißen der Verpackung die Lizenzbedingungen anerkennt. Öffnet er die Verpackung, ohne die Bedingungen zu lesen, schließt er trotzdem einen Lizenzvertrag mit dem Hersteller ab.

Bezugsquell: http://www.berndorff.de/

Sollte auf der Verpackung kein Hinweis zur Lizenz, wie oben angegeben stehen, so entsteht kein Rechtsanspruch des Lizenzgebers. Soll heißen, keine Strafverfolgung möglich, wenn gegen die Lizenz verstoßen wird.
Damit ist es möglich, seine käuflich erworbene Software auch auf mehreren Rechnen zu nutzen, ohne wegen eines Lizenzverstoß belangt zu werden.

MfG Makoto
Makoto
 
Beiträge: 213
Registriert: 24.03.2004, 11:54

Beitragvon GrayGhost am 13.08.2005, 18:35

Das ist Dummfug hoch zwei. Allerdings kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wärend der Installation wirst du dazu aufgefordert die EULA zu akzeptieren. Wenn du das tust, kannst du dich nicht mehr hinter Verpackungs-Versäumnisse zurückziehen. Allerdings sind die mangelhaften Verpackungshinweise ein guter Grund die Software zurückzugeben. Wenn du allerdings währed der Installation die Geschäftsbedingungen akzeptiertst, dann gibt es keinerlei Entschuldigungen mehr.

Warum versucht ihr permanent, gegen besseres Wissen, euer Gewissen zu beruhigen. Ihr wisst doch ganz genau, was richig und falsch ist. Ihr seit wie die Falschparker, die Stunden darüber lamentieren können, warum gerade sie nun nicht zur Rechenschaft zu ziehen seien. Das ist Kinderkram, aber typisch Deutsch. Rechthaberisch, ohne Recht zu haben.
GrayGhost
 

Beitragvon Makoto am 13.08.2005, 20:40

GrayGhost hat geschrieben:Das ist Dummfug hoch zwei. Allerdings kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wärend der Installation wirst du dazu aufgefordert die EULA zu akzeptieren. Wenn du das tust, kannst du dich nicht mehr hinter Verpackungs-Versäumnisse zurückziehen. Allerdings sind die mangelhaften Verpackungshinweise ein guter Grund die Software zurückzugeben. Wenn du allerdings währed der Installation die Geschäftsbedingungen akzeptiertst, dann gibt es keinerlei Entschuldigungen mehr.

Warum versucht ihr permanent, gegen besseres Wissen, euer Gewissen zu beruhigen. Ihr wisst doch ganz genau, was richig und falsch ist. Ihr seit wie die Falschparker, die Stunden darüber lamentieren können, warum gerade sie nun nicht zur Rechenschaft zu ziehen seien. Das ist Kinderkram, aber typisch Deutsch. Rechthaberisch, ohne Recht zu haben.


@GrayGhost,
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Die EULA ist auch Rechtsungültig wenn nicht auf der Verpackung darauf hingewiesen wurde. So vom Europäischen Gerichtshof im ersten Halbjahr 2005 bestätigt.(Leider besitze ich das Aktenzeichen dazu nicht mehr.)
Das Urteil sollte den Verbraucher mehr schützen und das tut es auch. Anscheinend kannst du Gesetzesänderungen nur schwer akzeptieren, warum auch immer. Hier soll niemanden das Gewissen beruhigt werden, sondern Tatsachen kommen zur Sprache.
Bevor also hier losgemeckt wird, sollte man sich doch um Fakten kümmern, und dann etwas dazu sagen, oder die Aussage widerlegen.

MfG Makoto
Makoto
 
Beiträge: 213
Registriert: 24.03.2004, 11:54

Beitragvon GrayGhost am 13.08.2005, 20:49

OK, stehst du dazu wenn es darauf ankommt? Sprüche kann jeder klopfen. Gibst du dem Fragesteller die Rechtssicherheit? Kann er sich auf dich verlassen? Wenn nicht, wir sind ein Forum, keine Anwaldskanzelei. Ich bitte das nie zu vergessen.

Sich im Recht glauben, Recht haben und Recht bekommen sind immer noch drei vollkommen verschiedene Dinge.
GrayGhost
 

Beitragvon GrayGhost am 13.08.2005, 21:02

Ich glaube nicht was du sagst, Währed der Installation wirst du defininitiv dazu dazu aufgefotdert den Vereinbarungen zuzustimmen. Da ist der Punkt, der alles andere überstimmt. Wenn du da zustimmst, dann kannst du dich nicht mehr auf die Verpackung beziehen. Was du sagst bezieht sich auf etwas anderes, aber nicht auf Software,
GrayGhost
 

Beitragvon Makoto am 13.08.2005, 21:21

Hallo,
eine Rechtssicherheit kann ich dir nicht geben, bin schließlich kein Anwalt. Aber eine Information weitergebe, die von einem Anwalt kommt, würde ich nicht einfach als >Sprüche klopfen< abtun. Der Anwalt sollte ja schließlich wissen, wovon er spricht.

Lass dir den Abend dadurch nicht verderben, nichts für ungut.

MfG Makoto
Makoto
 
Beiträge: 213
Registriert: 24.03.2004, 11:54

Beitragvon Makoto am 13.08.2005, 21:50

GrayGhost hat geschrieben:Ich glaube nicht was du sagst, Währed der Installation wirst du defininitiv dazu dazu aufgefotdert den Vereinbarungen zuzustimmen. Da ist der Punkt, der alles andere überstimmt. Wenn du da zustimmst, dann kannst du dich nicht mehr auf die Verpackung beziehen. Was du sagst bezieht sich auf etwas anderes, aber nicht auf Software,


Da hat sich das schreiben wohl überlagert, habe den Text erst jetzt gesehen. Wollte eigentlich nicht so stark auf das Thema eingehen. Hier aber noch folgendes zu deiner Aussage:

Vor dem Brüsseler EU-Gericht hatte Microsoft gegen die bestehenden Bedingungen des AGB geklagt, weil sie eine Einschränkung ihrer Lizenzrechte befürchteten. Die Klage wurde von Brüssel zurückgewiesen, mit der Begründung das der Verbraucherschutz Vorrang vor den Lizenzen hat und die AGB um den Passus erweitert, das Elektronische Lizenzen nicht Rechtswirksam werden, wenn sie nicht auf der Verpackung deutlich sichtbar, und als solche zu erkennen sind. Die Auskunft stammt von Dr. Richard Könning aus München, ein Fachanwalt für Lizenzrechte, mit dem ich mich an anderer Stelle über diese Thema ausgetauscht habe.

MfG Makoto
Makoto
 
Beiträge: 213
Registriert: 24.03.2004, 11:54

EULA

Beitragvon schwedenmann am 13.08.2005, 22:14

Hallo


Mal ganz abgesehen von den Meinungen von Mokoto und Grayghost.


Wieviele lesen denn überhaupt die EULA ?
Ich glaube höchsten 99%, schließlich kann man in fast allen Fällen einfach auf akzeptieren klicken, damit man die Installation fortsetzen kann.
Im übrigen hat eine SW-Forma in den USA in die EULA eine Satz gesschrieben, wenn der User diese Telefonnummer anrufen würde, er 10000 Dollar bekommen würde.
Es hat nur Einer ! angerufen und die 10000 Dollar kassiert, das beweist doch, wie wenig die EULA überhaupt gelesen wird.


Mfg
schwedenmann
schwedenmann
Moderator
 
Beiträge: 6701
Registriert: 29.12.2003, 16:14
Wohnort: 41844 Wegberg

Beitragvon GrayGhost am 14.08.2005, 14:40

Hallo,

ich fasse das mal zusammen:

Wenn es auf der Verpackung keinen oder einen zu kleinen Hinweis auf die Eula gibt, dann ist diese hinfällig und die Software kann beliebig eingesetzt, kopiert und verkauft werden.

Ich habe gerade mal auf die Verpackung meiner XP Home CD geschaut. Keinerlei Hinweise auf Lizenzbestimmungen. Dann habe ich in die beiligende Installationsanleitung gelesen... keine Hinweise.

Wenn das, was Makoto geschrieben hat richtig ist, was darf ich daraus ableiten?

@Schwedenmann, die Tatsache, dass niemand die Lizenzbestimmungen liest, bedeutet nicht, dass sie dadurch unwirksam sind. Es gibt auch den Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Was ist übrigens mit Software, die man online kauft und herunterläd? Diese hat keine Verpackung. Natürlich kann ich darauf verzichten die Readme und Licence Texte zu lesen und die EULA bei der Installation ignorieren. Brauch ich mich dann auch nicht mehr an diese halten?

Im Übrigen sollte man gerade bei unbekannter Software die Lizenzbedingungen gründlich lesen. Wenn die Software sogenannte Ad-Ware enthält, wird dort nämlich darauf hingewiesen. Mit dem Akzeptieren der Bestimmungen hat man somit auch gleich dem Ausspionieren zugestimmt ;-)

Zum Ausgangsthema möchte ich noch einmal sagen: Eine Windows Lizenz kann nicht mehrfach verwendet werden. Es gibt aber spezielle Lizenzen, auf die ich aber hier nicht weiter eingehen möchte.
GrayGhost
 

Beitragvon Makoto am 14.08.2005, 20:00

Lizenzen, schweres Thema!

@GrayGhost,
Ich Zitiere: Wenn es auf der Verpackung keinen oder einen zu kleinen Hinweis auf die Eula gibt, dann ist diese hinfällig und die Software kann beliebig eingesetzt, kopiert und verkauft werden.
Zitat ende

Klare Antwort: NEIN
Kopieren und Weiteverkauf der Kopien verstößt gegen das Urheberrecht.

Kopie erstellen für den Eigenbedarf : Erlaubt (Max. 3 Kopien)

Betriebssystem weiterverkaufen: Ja, wenn mit Schlüssel und es sich nicht mehr auf dem genutzten PC befindet.

Nochmals zu den Lizenzen, im besonderen zu der Aussage das die Lizenz nur für Einen PC gilt. Wenn die in der AGB angegebenen Bedingungen nicht erfüllt werden, so hat die Lizenz keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Kein Staatsanwalt wir gegen einen Benutzer Klage erheben, wenn dieser das erworbene Betriebssystem auf einem PC mehrfach oder auf einem zweiten oder dritten PC nutzt.

MfG Makoto
Makoto
 
Beiträge: 213
Registriert: 24.03.2004, 11:54

Beitragvon Hackemann am 26.08.2006, 13:07

Nur mal so als Frage: mein Dad hat das original xp und seit ein paar Tagen kommt ein Fenster, in dem er aufgefordert wird, dem Endbebutzer-Lizenzvertrag zuzustimmen. Das System ist schon lange auf dem Rechner, dem vertrag wurde schon zugestimmt. jetzt auf einmal kommt so eine Meldung. Das kommt mir irgendwie komisch vor, zumal ich so eine Meldung auch noch nie hatte. Mein dad hat in diesem Zusammenhang scheinbar auch gehört, dass es feindliche Programme gibt, die auf diese Weise versuchen, sich Zugang zum Rechner zu verschaffen. Anbei mal ein Screeni, kann mir jemand helfen ?

Bild
Hackemann
 
Beiträge: 106
Registriert: 04.05.2004, 21:46
Wohnort: Freiburg

Beitragvon Hackemann am 26.08.2006, 21:06

Hackemann hat geschrieben:Nur mal so als Frage: mein Dad hat das original xp und seit ein paar Tagen kommt ein Fenster, in dem er aufgefordert wird, dem Endbebutzer-Lizenzvertrag zuzustimmen. Das System ist schon lange auf dem Rechner, dem vertrag wurde schon zugestimmt. jetzt auf einmal kommt so eine Meldung. Das kommt mir irgendwie komisch vor, zumal ich so eine Meldung auch noch nie hatte. Mein dad hat in diesem Zusammenhang scheinbar auch gehört, dass es feindliche Programme gibt, die auf diese Weise versuchen, sich Zugang zum Rechner zu verschaffen. Anbei mal ein Screeni, kann mir jemand helfen ?

Hat denn keiner eine Idee ?
Kann mir niemand helfen ?
Hackemann
 
Beiträge: 106
Registriert: 04.05.2004, 21:46
Wohnort: Freiburg

Beitragvon pcgreenhorn am 26.08.2006, 21:20

Die Eula-Abfrage bei manchen Updates ist normal, aber die Windows Genuine Advantage Notification würde ich nie und nimmer installieren, man kann dieses Update überspringen...(und die anderen runterladen). Wenn dieses Tool der Meinung ist, das Windows sei nicht legal, gibts haufenweise lästige Popups...und einmal installiert kriegt man es kaum bis gar nicht wieder weg...
pcgreenhorn
Mitarbeiter
 
Beiträge: 2160
Registriert: 19.08.2006, 18:06

Nächste

Zurück zu Software-Hilfe

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste