SoftwareLizenzen
Shareware Freeware Cardware Public Domain GPL
Ich stelle hier kurz verschiedene SW-Lizenzmodelle vorstellen.
Shareware
Unter Shareware versteht man kommerzielle Software, die der Käufer vor Kauf testen kann. Bei den Sharewareversionen handelt es sich um Vollversionen, die aber Einschränkungen unterliegen können, aber nicht müssen. So kann der Funktionsumfang eingeschränkt sein (drucken ist z.B. nicht möglich, oder das Speichern von Dateien auch nicht), oder das Programm kann nur 30x oder nur 30 Tage benutzt werden. Einge Autoren von Shareware verzichten ganz auf solche Einschränkungen. Nach einer Testfrist muß das Programm registriert werden , ansonsten ist die Benutzung illegal. Ob und in wieweit das Sharewareprogramm kopiert, weitergegeben, oder auf der eigen HP angeboten werden darf, hängt vom jeweiligen Autor ab, bzw. dessen Ausgestaltung des Copyrights. Das Programm darf natürlich nicht verändert werden und der Quellcode ist nicht verfügbar.
Freeware
Hierunter sind Programme zu verstehen, die normalerweise frei kopiert werden dürfen und die keinerlei Einschränkungen im Gegensatz zu Shareware aufweisen. Einige Autoren die natürlich weiterhin das Copyright am Freewareprogramm haben, verbieten expliziet das Einstellen der Freewareprogramme z.B. auf der eigenen HP ( Beispiel ist das jetzige Freewareprogarmm Audiograbber). Die Freewareprogramme dürfen nicht geändert, gepatched werden und der Quellcode liegt nur beim Autor, ist also nicht frei verfügbar.
Cardware
Ist eine besondere Form von Freeware, bei der der Autor als Danke Schön (was nicht ganz Ernst gemeint ist) für das Programm eine nette Postkarte (deshalb Cardware) erwartet.
Public Domain
Unter Public Domain versteht man Software an der der Autor sein Copyright aufgegeben hat. Das Programm kann beliebig oft kopiert und verändert werden.
GPL
Programme die unter der GPL (General Public Licenze) stehen, sind frei kopierbar, der Quellcode ist einsehbar, bzw. muß veröffentlicht weden, Das Copyright liegt weiterhin beim Autor. Das Programm bzw. der Quellcode darf verändert werden, nur muß nach einer solchen Veränderung der veränderte Quellcode der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.und das veränderte Programm steht automatisch auch unter der GPL. Auch muß z.B. bei der Veröffentlichung eines GPL- Programms, ein Hinweis auf die GPL erfolgen. Kommerzielle Programme können ohne weiteres GPL Programme benutzen, nur müsen sie einen GPL-Hinweis hinzufügen. Benutzen Sie den Quellcode und verändern ihn, steht das gesamte kommerzielle Programm unter GPL. Prozesse und Abmahnungen um die rechtswiedrige Verwendung (Nichteinhaltung der GPL-Lizenz) von GPL-Programmen hat es in Deutschland schon gegeben.
Mfg
schwedenmann
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Shareware,Freeware,GPL,etc.
4 Beiträge • Seite 1 von 1
Shareware,Freeware,GPL,etc.
Zuletzt geändert von schwedenmann am 09.07.2005, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
- schwedenmann
- Moderator
- Beiträge: 6789
- Registriert: 29.12.2003, 16:14
- Wohnort: 41844 Wegberg
hi schwedenmann,
schöner Artikel.
Aber ist es nicht so, dass Shareware auch jede komerzielle Software betrifft ? Also auch Software die man im Laden kauft; muss also nicht zwingend besondere Eigenschaften haben, wie du es sagst, sondern kann auch z.B. bei einem Downlaod frühstens nach einer Registrierung genutzt werden ? Also herkömliche, gekaufte Software ?
schöner Artikel.
Aber ist es nicht so, dass Shareware auch jede komerzielle Software betrifft ? Also auch Software die man im Laden kauft; muss also nicht zwingend besondere Eigenschaften haben, wie du es sagst, sondern kann auch z.B. bei einem Downlaod frühstens nach einer Registrierung genutzt werden ? Also herkömliche, gekaufte Software ?
- fe$ch
- Beiträge: 937
- Registriert: 25.03.2005, 13:44
Shareware
Hallo
Jein.
Sicher es gibt kommerzielle SW (XP, SW von Adobe, u.a.) die man normal Kaufen kann, die man aber ev. nach 30 Tagen registrieren lassen muß. Das sind aber glaube ich nur wenige kommerzielle SW und der Gedanke von Shareware-Programmen ist mindestens 25-30 Jahre alt, da war von SW-Registrierungen a la Windows, etc. noch nicht die Rede. Außerdem sind die Sharewareprogramme meist kleine Programme (früher kannte man Shareware-Programme nur aud Diskette, es gab da einen regelrechten Handel mit, auch die Mailboxen waren damals voll von Sharewareprogrammen), von nur einem, in wenigen Fällen von mehreren Autoren (auch kleinere Firmen). Einen Teil des Sharewaresw macht auch die Einschränkungen aus, die man so bei kommerziellen Programmen nur unter dem Stichwort Demo-, oder Trial kennt. Aber der Sharewaregedanke (Prüfen, Testen vor Kaufen) kommt nicht von den großen Softwarefirmen. Außerdem, wenn du XP kaufst und nicht registrieren läßt, kannst du es nicht zurückgeben, shareware wenn du es nicht nutzen willst, läßt du die Registrierung weg und Ende, da ist dir niemand böse und du hast keinen Schaden, außerdem zahlst du vor der Registrierung keinen Pfennig (Cent).
Mfg
schwedenmann
Aber ist es nicht so, dass Shareware auch jede komerzielle Software betrifft ? Also auch Software die man im Laden kauft; muss also nicht zwingend besondere Eigenschaften haben, wie du es sagst, sondern kann auch z.B. bei einem Downlaod frühstens nach einer Registrierung genutzt werden ?
Jein.
Sicher es gibt kommerzielle SW (XP, SW von Adobe, u.a.) die man normal Kaufen kann, die man aber ev. nach 30 Tagen registrieren lassen muß. Das sind aber glaube ich nur wenige kommerzielle SW und der Gedanke von Shareware-Programmen ist mindestens 25-30 Jahre alt, da war von SW-Registrierungen a la Windows, etc. noch nicht die Rede. Außerdem sind die Sharewareprogramme meist kleine Programme (früher kannte man Shareware-Programme nur aud Diskette, es gab da einen regelrechten Handel mit, auch die Mailboxen waren damals voll von Sharewareprogrammen), von nur einem, in wenigen Fällen von mehreren Autoren (auch kleinere Firmen). Einen Teil des Sharewaresw macht auch die Einschränkungen aus, die man so bei kommerziellen Programmen nur unter dem Stichwort Demo-, oder Trial kennt. Aber der Sharewaregedanke (Prüfen, Testen vor Kaufen) kommt nicht von den großen Softwarefirmen. Außerdem, wenn du XP kaufst und nicht registrieren läßt, kannst du es nicht zurückgeben, shareware wenn du es nicht nutzen willst, läßt du die Registrierung weg und Ende, da ist dir niemand böse und du hast keinen Schaden, außerdem zahlst du vor der Registrierung keinen Pfennig (Cent).
Mfg
schwedenmann
- schwedenmann
- Moderator
- Beiträge: 6789
- Registriert: 29.12.2003, 16:14
- Wohnort: 41844 Wegberg
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