Na ja, das finde ich aber nun übertrieben. Die meisten Betreiber haben ein Impressum, in welchem steht, dass man, wenn man als Copyright-Inhaber etwas gegen diese Art Verbreitung seiner Texte hat, dem Betreiber eien E-Mail schicken kann, dass die "Ausstrahlung" dieses Textes verhindert wird.
Und das Geld wird Jugendlichen aus der Tasche gezogen!!!! Es gibt da z.B. einen Betrieber, der noch Schüler ist und ca. 5000€ zahlen soll.
Übrigens ist hiervon auch nur Deutschland betroffen. Ich selbst bin Mitglied einer österreichischen Songtextcommunity, und da läuft alles normal weiter...
Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer -- und übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG). Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666 hat geschrieben:Warum der Streitwert pro Song allerdings höher bewertet wurde als der bei einem illegal angebotenen MP3-File, weiß wohl nur die Anwaltskanzlei.
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